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Juleica

JULEICA - Jugendleiter*innen-Card

Die JULEICA (Jugendleiterinnen- und -leitercard) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Mit der JULEICA halten die Inhaberinnen und Inhaber einen Qualifikationsnachweis für die Jugendarbeit in den Händen. Zusätzliche soll die JULEICA die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikationsnachweis für Ehrenamtliche

Die JULEICA steht für Qualität, denn jede Jugendleiterin und jeder Jugendleiter muss eine mindestens 40 Stunden umfassende Grund-Ausbildung absolvieren oder eine pädagogische Ausbildung besitzen. Für diese Ausbildung gibt es festgelegte Pflicht-Ausbildungsinhalte, die auf die Kinder- und Jugendarbeit zugeschnitten sind. Dazu gehören u. a. rechtliche Inhalte wie Aufsichtspflicht, Methoden der Gruppenarbeit, Finanzierung von Maßnahmen, Kindesschutz sowie weitere pädagogische Inhalte. Ergänzt werden diese durch zusätzliche "trägerspezifische" Inhalte - bei uns z.B. Abendandachten selber gestalten oder Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Ev. Jugend.

Da die Pflichtinhalte für alle Träger der Kinder- und Jugendarbeit einheitlich sind, kann die Grundausbildung bei uns auch für andere Träger, wie z.B. Sportverein oder Jugendfeuerwehr genutzt werden.

Unseren nächsten Juleica-Grundkurs findest du unter Angebote / Seminare oder du fragst im Büro nach, wenn dort noch keiner eingestellt ist.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Die JULEICA hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren. Die Gültigkeitsdauer verringert sich, wenn der Antrag mehr als 6 Monate nach Ausstellung der Teilnahmebescheinigung des Juleica-Grundkurses erfolgt.

Zur "Verlängerung" nach 3 Jahren muss eine neue JULEICA beantragt werden (siehe Erklärung rechts). Dies muss innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf geschehen, da sonst die Wiederholung der Grundausbildung vorgeschrieben ist.

Für die Verlängerung sind bei uns wie in ganz Niedersachsen 8 Fortbildungsstunden erforderlich.

Mindeststandarts für JULEICA-Verlängerung

Fortbildungsangebote findet man hier auf der Seite unter "Seminare" oder alle Angebote der Ev. Jugend in unserer Landeskirche unter "www.-ajab.de". Auch Fortbildungen zur Kinder- und Jugendarbeit anderer Träger werden anerkannt (z.B. Stadt Salzgitter, Landkreis Wolfenbüttel, etc.)

Präventionskurse

Zusätzlich zur JULEICA-Ausbildung ist es bei uns in der Landeskirche PFLICHT, an einem Präventionskurs gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen. Für alle Teilnehmer*innen der JULEICA-Grundausbildung organisieren wir solche Kurse hier vor Ort. Quereinsteiger*innen oder Teamer*innen, die an diesem Termin dann nicht können, finden weitere Angebote auf der Präventionsseite unserer Landeskirche oder unter www.ajab.de.

Erste-Hilfe-Kurse

Außerdem ist bei uns in der Ev. Jugend Salzgitter die Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses (Pflicht bei der Erstbeantragung der JULEICA) mindestens alle 3 Jahre vorgeschrieben. Dazu organisieren wir und andere Ev. Jugenden selbst Erste-Hilfe-Kurse und die Teamer*innen können auch selbst ausgesuchte Kurse von der Verwaltungsberufsgenossenschaft bezahlt bekommen.

So geht die Beantragung der JuLeiCa:

Evangelische Jugend steht für ein freundliches, weltoffenes und tolerantes Miteinander. Daher sind in der Ev. Jugend Rassismus, Sexismus, Homophobie und weitere Formen von Menschenfeindlichkeit nicht erwünscht.